platzordnung

Modellsportverein Thaur

1.

Die Benützung des Flugplatzes ist ausnahmslos nur Mitgliedern des SV-Thaur, Sektion Modellbau mit gültiger Modellflughaftpflichtversicherung gestattet.

2.

Die Mitglieder, die sich aktiv am Flugbetrieb beteiligen wollen, sind verpflichtet nach der Ankunft am Flugplatz die Frequenz an der Tafel zu belegen.

3.

Der Zugang zum Flugfeld darf nur über die südliche Seite des Grundstückes erfolgen.

4.

Der Zutritt zum Flugplatz ist nur befugten Personen gestattet. Als unbefugt sind alle Personen zu verstehen, die keine Mitglieder des SV-Thaur, Sektion Modellbau sind und die nichts mit dem Flugbetrieb zu tun haben. Jeder Pilot ist für das vorschriftsmäßige Verhalten seiner Begleitpersonen verantwortlich.

5.

Zuschauer haben sich ausnahmslos südlich des Zaunes aufzuhalten.

6.

Anfänger dürfen den Flugplatz nur im Beisein eines erfahrenen Piloten benutzen.

7.

Das Starten und Landen der Flugmodelle hat ausschließlich auf der Startbahn zu erfolgen und ist am Vorbereitungsplatz verboten.

8.

Das Überfliegen der neuen Überführungsstraße Richtung Osten ist verboten, für die südlich des Platzes verlaufende Stromleitung gilt dies ebenso.
Bei tiefen Überflügen aus Richtung Westen ist ab Höhe Flugplatzhütte nach links abzudrehen.

9.

Auf den umliegenden Feldern arbeitende Personen dürfen durch den Fugbetrieb auf keinen Fall gefährdet oder belästigt werden d. h. dass vor allem das Überfliegen von Feldarbeitern in geringer Höhe sowie Kunstflug in unmittelbarer Nähe derselben verboten ist.

10.

Eine Flughöhe von 150 m über Grund darf laut BM für Zivilluftfahrt nicht überschritten werden.

11.

Das Abstellen von Fahrzeugen am Pistenrand ist nicht gestattet. Bei eventuellen Schäden haftet der Fahrzeuglenker.

12.

Die Vereinsmitglieder werden gebeten den Flugplatz sauber zu halten und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben bzw. mitzunehmen.

13.

Die Ausübung jeder Tätigkeit auf dem Vereinsgelände der Sektion Modellbau erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Mitgliedern sowie fremden Personen und Sachschäden.

14.

Jedes Vereinsmitglied hat für die verantwortungsvolle Einhaltung der Platzordnung Sorge zu tragen.